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   BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B   

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BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B (https://dejure.org/2020,34721)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B (https://dejure.org/2020,34721)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2020 - B 13 R 45/19 B (https://dejure.org/2020,34721)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • rechtsprechung-im-internet.de
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    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Behandlungsfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit einer festgestellten Gesundheitsstörung - Behandlungsverweigerung

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (29)

  • BSG, 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B
    Die Anordnung steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts und lässt ihm einen großen Entscheidungsspielraum (stRspr; vgl BSG Urteil vom 15.7.1992 - 9a RV 3/91 - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 4.5.2017 - B 3 KR 5/17 B - juris RdNr 11; BSG Senatsbeschluss vom 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B - juris RdNr 11).

    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens kann nur im Ausnahmefall geboten sein, etwa wenn der schriftliche Vortrag eines Beteiligten wegen Unbeholfenheit oder Sprachunkenntnis keine Sachverhaltsaufklärung gewährleistet und ein Erscheinen auf eigene Kosten sich als undurchführbar erweist (vgl BSG Urteil vom 15.7.1992 - 9a RV 3/91 - juris RdNr 11; BSG Senatsbeschluss vom 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B - juris RdNr 11).

  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 3/91

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs - Gewährung rechtlichen Gehörs bei im Ausland

    Auszug aus BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B
    Die Anordnung steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts und lässt ihm einen großen Entscheidungsspielraum (stRspr; vgl BSG Urteil vom 15.7.1992 - 9a RV 3/91 - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 4.5.2017 - B 3 KR 5/17 B - juris RdNr 11; BSG Senatsbeschluss vom 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B - juris RdNr 11).

    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens kann nur im Ausnahmefall geboten sein, etwa wenn der schriftliche Vortrag eines Beteiligten wegen Unbeholfenheit oder Sprachunkenntnis keine Sachverhaltsaufklärung gewährleistet und ein Erscheinen auf eigene Kosten sich als undurchführbar erweist (vgl BSG Urteil vom 15.7.1992 - 9a RV 3/91 - juris RdNr 11; BSG Senatsbeschluss vom 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B - juris RdNr 11).

  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung

    Auszug aus BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B
    Die vom LSG zudem angeführte BSG-Entscheidung vom 29.3.2006 betrifft schon nicht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Gesundheitsstörungen aufgrund seelischer Erkrankungen die Erwerbsfähigkeit mindern, sondern die hiervon zu trennende Frage nach der Befristung einer bei festgestellter Erwerbsminderung zu leistenden Rente; (nur) insoweit gilt, dass erst dann davon ausgegangen werden kann, dass die Behebung einer Erwerbsminderung unwahrscheinlich iS von § 102 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 1 SGB VI ist - mit der Folge, dass die Rente ausnahmsweise unbefristet zu leisten ist -, wenn alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und auch hiernach ein aufgehobenes Leistungsvermögen besteht (Senatsurteil vom 29.3.2006 - B 13 RJ 31/05 R - BSGE 96, 147 = SozR 4-2600 § 102 Nr. 2, RdNr 21) .
  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 88/89

    Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente - Definition der Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B
    Die vom LSG angeführte BSG-Entscheidung vom 12.9.1990 betrifft den - vorliegend nicht festgestellten - Sonderfall einer sog Rentenneurose, bei der im konkreten Einzelfall die Prognose zuverlässig gestellt werden kann, dass die Ablehnung der Rente bei dem betroffenen Versicherten die neurotischen Erscheinungen ohne Weiteres verschwinden lässt; in diesem Fall muss die Rente versagt werden (vgl dazu BSG Urteil vom 12.9.1990 - 5 RJ 88/89 - juris RdNr 17 und bereits BSG Urteil vom 1.7.1964 - 11/1 RA 158/61 - BSGE 21, 189, 191 = SozR Nr. 39 zu § 1246 RVO Aa 28) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B
    Hierzu gehört nach ständiger Rechtsprechung des BSG ferner die Darlegung, dass ein anwaltlich vertretener Beteiligter einen Beweisantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt und noch zumindest hilfsweise aufrechterhalten hat (vgl etwa BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; Senatsbeschluss vom 21.2.2018 - B 13 R 28/17 R, B 13 R 285/17 B - juris RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 80/02 B

    Qualifikation eines Gutachters im Rahmen der Sachaufklärung

    Auszug aus BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B
    Der Sachverständige Dr. B. hatte sich mit den aus gutachterlicher Sicht auffälligen Testergebnissen auseinanderzusetzen, denn Sachverständige sind in der sozialmedizinischen Begutachtung gehalten, Schmerzerlebnis, Schmerzverhalten und Schmerzverarbeitung des Probanden zu erfassen, wozu wissenschaftlich erarbeitete Fragebögen (idR mit Kontrollfragen zum Ausschluss von Aggravation, Simulation aber auch Dissimulation) dienen, um auf dieser Grundlage den Grad und das Ausmaß der Symptomatik und deren konkrete Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben zu beurteilen (BSG Beschluss vom 9.4.2003 - B 5 RJ 80/02 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 11/03 B

    Würdigung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B
    Zwar sind an Form, Inhalt, Formulierung und Präzisierung eines Beweisantrags verminderte Anforderungen zu stellen, wenn ein Beteiligter - wie der Kläger - in der Berufungsinstanz durch keinen rechtskundigen Prozessbevollmächtigten vertreten gewesen ist (vgl BSG Beschluss vom 18.9.2003 - B 9 SB 11/03 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 6; BSG Beschluss vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 B - juris RdNr 5) .
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R

    Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit -

    Auszug aus BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B
    Dabei ist in der Rechtsprechung des BSG geklärt, dass eine gerichtliche Entscheidung (nur) auf Aussagen in einem Sachverständigengutachten gestützt werden kann, wenn dieses vollständig, in sich widerspruchsfrei und schlüssig ist (vgl etwa BSG Urteil vom 4.6.2002 - B 2 U 20/01 R - juris RdNr 25) .
  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

    Auszug aus BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B
    Die Behauptung, das Berufungsurteil sei inhaltlich unrichtig, kann jedoch nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr; vgl etwa BSG Beschluss vom 26.1.2005 - B 12 KR 62/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 6 RdNr 18; BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; jüngst Senatsbeschluss vom 2.9.2019 - B 13 R 354/18 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 22.07.2010 - B 13 R 585/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Anhörung eines

    Auszug aus BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B
    Auch ein unvertretener Kläger muss aber dem Gericht deutlich machen, dass er noch Aufklärungsbedarf sieht (vgl BSG Senatsbeschluss vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 24.7.2012 - B 2 U 103/12 B - juris RdNr 7; BSG Senatsbeschluss vom 11.4.2019 - B 13 R 74/18 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 62/04 B

    Entscheidungsbefugnis des BSG bei Zulassung der Revision wegen eines

  • BSG, 01.07.1964 - 1 RA 158/61
  • BSG, 07.08.2014 - B 13 R 420/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der

  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 01.03.2006 - B 2 U 403/05 B

    Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 28.02.2018 - B 13 R 73/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - hinreichende

  • BSG, 21.02.2018 - B 13 R 28/17 R

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 30.08.2018 - B 2 U 230/17 B

    Arbeitsunfall als Häftling in einer Justizvollzugsanstalt

  • BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 3/83
  • BSG, 29.05.2015 - B 13 R 129/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensrüge - rechtliches Gehör - förmliche

  • BSG, 11.04.2019 - B 13 R 74/18 B

    Verfristeter Antrag auf Gewährung einer Halbwaisenrente

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 103/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der

  • BSG, 19.06.1979 - 5 RJ 122/77

    Zuordnung zum Leitberuf eines Facharbeiters ohne förmliche Ausbildung -

  • LSG Bayern, 19.12.2018 - L 19 R 165/17

    Erwerbsminderungsrente wegen psychischer Erkrankung - Überwindensrechtsprechung

  • BSG, 21.04.2020 - B 13 R 85/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 04.05.2017 - B 3 KR 5/17 B

    Krankenversicherung; Versorgung mit einer Magnetfeldtherapie; Verfahrensrüge;

  • BSG, 31.10.2018 - B 13 R 275/17 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 02.09.2019 - B 13 R 354/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 25.02.2020 - B 13 R 320/18 B

    Widerruf einer bewilligten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • BSG, 21.10.2020 - B 13 R 79/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Ob ein Versicherter teilweise oder voll erwerbsgemindert iS von § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI ist, beurteilt sich allein in Anbetracht der Auswirkungen der vorhandenen Gesundheitsstörungen auf sein aktuelles Leistungsvermögen, ohne Hinzudenken einer bislang nicht durchgeführten Behandlung (Senatsbeschluss vom 28.9.2020 - B 13 R 45/19 B - RdNr 6, auch zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; zu den daraus erwachsenden Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärung Senatsbeschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 420/13 B - juris RdNr 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 8 R 2664/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verwertbarkeit eines psychiatrischen Gutachtens -

    Die Beteiligten haben ihrerseits auch keine weitere Beweiserhebung beantragt bzw. angeregt, so dass sich der Senat auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zu weiteren medizinischen Ermittlungen gedrängt sieht (vgl. BSG, Beschluss vom 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B -, juris Rdnr. 11).
  • LSG Bayern, 14.12.2022 - L 19 R 219/20

    Zu den versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen der

    Am 05.12.2022 haben die Bevollmächtigten des Klägers vorgebracht, dass der Gutachter H1 den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 28.09.2020 (Az. B 13 R 45/19 B) nicht berücksichtigt habe, indem er festgestellt habe, dass die Behandlungsmöglichkeiten beim Kläger nicht ausgeschöpft seien.
  • LSG Baden-Württemberg, 01.12.2021 - L 8 R 3671/20
    Die rechtskundig vertretene Klägerin hat ihrerseits auch keine weitere Beweiserhebung beantragt, so dass sich der Senat auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zu weiteren medizinischen Ermittlungen gedrängt sieht (vgl. BSG, Beschluss vom 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B -, in juris Rn. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2022 - L 8 R 1322/20
    Der rechtskundig vertretene Kläger hat seinerseits auch keine weitere Beweiserhebung beantragt, so dass sich der Senat auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zu weiteren medizinischen Ermittlungen gedrängt sieht (vgl. BSG, Beschluss vom 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B -, in juris Rn. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 U 3691/20
    Weder der rechtskundig vertretene Kläger noch die Beklagte haben hier über die gerichtlicherseits durchgeführte Beweiserhebung hinaus eine weitere Beweiserhebung beantragt, so dass sich der Senat auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zu weiteren medizinischen Ermittlungen gedrängt sieht (vgl. BSG, Beschluss vom 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B -, in juris Rn. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2021 - L 9 R 4114/20
    Die Behandlungsfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit einer festgestellten Gesundheitsstörung stehen dem Eintritt des Versicherungsfalls nicht entgegen (BSG, Beschluss vom 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B -, juris Rn. 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 R 816/20
    Weder die rechtskundig vertretene Klägerin noch die Beklagte haben hier über die von dem Senat durchgeführte Beweiserhebung, insbesondere die Einholung des Gutachtens bei F und dessen ergänzende Befragung hinaus, eine weitere Beweiserhebung beantragt bzw. angeregt, so dass sich der Senat auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zu weiteren medizinischen Ermittlungen gedrängt sieht (vgl. BSG, Beschluss vom 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B -, in juris Rn. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.12.2021 - L 8 R 3921/19
    Die rechtskundig vertretene Klägerin hat ihrerseits auch keine weitere Beweiserhebung beantragt bzw. angeregt, so dass sich der Senat auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zu weiteren medizinischen Ermittlungen gedrängt sieht (vgl. BSG, Beschluss vom 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B -, in juris Rn. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 R 3528/18
    Die rechtskundig vertretene Klägerin hat ihrerseits auch keine weitere Beweiserhebung beantragt bzw. angeregt, so dass sich der Senat auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zu weiteren medizinischen Ermittlungen gedrängt sieht (vgl. BSG, Beschluss vom 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B -, in juris Rn. 11).
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